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Zwei Artikel aus der Offenbach Post vom 20.02.2013
Wir meinen: Das vorgestellte Rechtsgutachten wurde angefordert, ohne dem Gutachter die erforderlichen Rahmenbedingungen komplett zur Verfügung zu stellen. Z.b. dass der Kaufvertrag seitens des Käufers am Tag nach dem StVV-Beschluss unterzeichnet wurde, .....so etwas passiert nicht aus versehen und schafft Misstrauen .
war da nicht noch was ausser der Unterschrift?
Auf der Online Ausgabe finden sich mittlerweile einige Kommentatoren ein. Heute gab es Folgendes zu dem oben genannten Artikel zu lesen (die Kommentare sind nicht von der BI!):
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