Sonntag, 21. Februar 2016

Abgeänderte Variante 3b zum BPlan81 Bahnhofsgelände einstimmig verabschiedet

Abgeänderte Variante 3b zum BPlan81 Bahnhofsgelände einstimmig verabschiedet. Beschluss entspricht nicht der lange geforderten Nullbebauung. Ergebnis ist trotzdem ein großer Erfolg für die BI.

Bauausschuss Mai 2012:

Vorstellung von Plänen zur Bebauung des Bahnhofsgeländes.


5 Mehrfamilienwohnhäuser, 3 davon dreigeschossig plus Dach und 2 davon viergeschossig plus Dach, sollten entstehen. Die GRZ lag bei 0,4 und der Bedarf an öffentlichen Stellplätzen wurde nicht berücksichtigt, ebenso wenig vorhandene denkmalgeschützte Gebäudeteile.



Stadtverordnetenversammlung Januar 2016:

Nach Durcharbeitung des über 100 Seiten dicken Abwägungspaketes aus der Vorgezogenen Bürgerbeteiligung haben die Fraktionen jetzt eine auch für uns tragbare und zukunftsorientierte Lösung gefunden.
Da keiner, der noch von der Altbürgermeisterin eingebrachten Varianten 100%ig zugestimmt werden konnte, haben die Fraktionen gemeinsam einen Änderungsantrag erarbeitet, der wichtige, aber noch unbeachtete Punkte aus der Abwägung aufgreift, um diese ebenfalls weiterzuverfolgen, bzw. abzusichern. Bürgermeister Dr. Daniell Bastian hat durch die schnelle Bereitstellung einer Formulierungshilfe vorbildliche Unterstützung geleistet. Sein Führungsstil scheint ein anderer, als der bisher gewohnte. Das Zusammenwirken von Verwaltung und Politik im Sinne Seligenstadts und ein kooperativer Investor sind das, was wir uns jetzt wünschen.

Was haben wir als BI in den letzten 4 Jahren erreicht:


  • ausreichende Anzahl von P&R-Parkplätzen südlich vom Bahnhofsgebäude
  • Absicherung der vorhandenen P&R-Parkplätze und Fahrradstellplätze im Norden
  • Erweiterung des Planungsgebietes, um eine attraktivere ÖPNV-Anbindung nach Absprache mit der KVG zu ermöglichen
  • planungsrechtliche Sicherstellung von Flächen für eine mögliche Fahrrad- und Fußgängerunterführung am Bahnübergang
  • Kauf des 6000 qm großen südlichen Teils des Bahnhofsgeländes für nur 360.000,- €
  • Wohnbebauung vorerst nur an der städtebaulich vertretbarsten Stelle, Teilbereich A
  • Teilbereich B bleibt in städtischer Hand, bis zur Klärung, ob für die Stellplätze im Norden Ersatz geschaffen werden muss.
  • 3 bis 5 Wohngebäude, zweigeschossige plus Dach
  • Reduzierung der GRZ von 0,4 auf 0,3
  • Reduzierung der GFZ von 1,2 auf 0,6
  • Erhalt denkmalgeschützter Gebäudeteile


Sorgenfrei sind wir noch nicht und werden die Entwicklung am Bahnhof beobachten. Der einstimmige Beschluss ist ein klarer Planungsauftrag an die Verwaltung. Wir wünschen Dr. Bastian viel Erfolg bei den Verhandlungen und hoffen auf ein für Seligenstadt tatsächlich tragbares Ergebnis.

Was uns weiterhin wichtig ist:


  • Beibehaltung GRZ max. 0,3 und GFZ max. 0,6
  • kleine Wohneinheiten, bevorzugt mit 4 statt 6 Wohneinheiten
  • Festlegung First-/Traufhöhe, der umliegenden Bebauung entsprechend
  • bezahlbarer Wohnraum für junge Familien
  • attraktive Gestaltung des begrünten P&R-Platzes und des Bahnhofsvorplatzes
  • ausreichende Anzahl von Fahrrad-, Taxistellplätzen, K&R-Plätzen, usw.
  • keine Abschottung des Bahnhofsgebäudes
  • attraktiv gestalteter öffentlicher Durchgang zum Bahnhofsvorplatz und zur Bahnhofsstraße als Verbindung zur Altstadt
  • öffentliche Toilettenanlage am Bahnhof
  • verantwortungsbewusster Umgang mit dem Thema ÖPNV-Anbindung, auch im Zusammenhang mit einer möglichen Fußgänger- und Radfahrerunterführung
  • Abklärung von Vorteile und Nachteilen einer Zentralen Mobilitätsdrehscheibe im Bereich des nördlichen P&R-Platzes oder des Bahnhofsvorplatzes
  • Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume, bzw. Ersatzpflanzungen
  • zügige Ausarbeitung des Bebauungsplanes
  • öffentliche Bekanntmachung vor Auslauf der Veränderungssperre im Dezember 2016

Es grüßt herzlichst
die BI


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